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Newsdetail
Härtere Zeiten für säumige Prämienzahler |
(28.06.2007) |
Verfahren bei unbezahlten KVG-Beiträgen wird verfeinert Seit Anfang 2006 müssen säumige Prämienzahler rascher damit rechnen, dass die Krankenkasse ihre Behandlung nicht mehr bezahlt. Angesichts der damit verbundenen Probleme hat der Bundesrat das Verfahren angepasst. Die Zahl jener, die ihre KVG-Beiträge nicht bezahlen, wird auf rund 150'000 geschätzt, die Summe der ausstehenden Prämien auf über 400 Millionen Franken. Wie die Leistungen bezahlt werden, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die Spitäler wehren sich dagegen, das Inkasso ausstehender Zahlungen selber betreiben zu müssen. Heute sind die Krankenkassen verpflichtet, die Übernahme der Kosten für die Leistungen bereits nach dem Stellen des Fortsetzungsbegehrens im Betreibungsverfahren aufzuschieben, bis die Prämien und die Kostenbeteiligungen vollständig bezahlt sind. Auf den 1. August hat der Bundesrat das Regime nun verfeinert. Bedingungen für Sistierung Neu erhalten die Kantone offiziell die Möglichkeit, in Vereinbarungen mit den Versicherungen festzulegen, unter welchen Bedingungen auf die Sistierung der Kostenübernahme verzichtet wird. Derartige Lösungen gibt es bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Jura, Waadt und Wallis. Damit können laut Bundesrat die Auf Konsequenzen aufmerksam machen Bevor das Betreibungsverfahren eingeleitet wird, muss die Kasse die versicherte Person ausdrücklich auf die Konsequenzen aufmerksam machen, die das Nichtbezahlen der Prämie hat. Der Zeitpunkt, ab dem die Kostenübernahme für Leistungen aufgeschoben und ab wann diese Massnahme wieder aufgehoben wird, wird genau festgelegt. Gemäss der im Krankenversicherungsgesetz vorgesehenen Information über die Sistierung der Kostenübernahme müssen die Kassen den zuständigen kantonalen Stellen Mitteilung machen, wenn sie von den Betreibungsbehörden einen Verlustschein für einen Versicherten erhalten haben. «Verfassungsrechtlich fragwürdig» Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) hält die Verordnungsanpassung für «bedenklich und verfassungsrechtlich fragwürdig». Mit dem Vorgehen des Bundesrats werde das Gesetz per Verordnung einfach ausgehebelt. Die Kantone hätten eine gesetzliche Regelung vorgezogen, sagte Semya Ayoubi vom GDK-Zentralsekretariat auf Anfrage. Sie hätten dazu auch schon Vorschläge unterbreitet, doch habe der Gesetzgeber es verpasst, seine Verantwortung wahrzunehmen. Im Krankenversicherungsgesetz sei festgehalten, dass die Leistungen bei Nichtbezahlen der Prämien sistiert werden müssten. Wenn diese Bestimmung nun auf dem Verordnungsweg umgangen werde, dann sei dies verfassungsrechtlich fragwürdig. Aufwendiges Vorgehen Im Übrigen sei das nun vom Bundesrat abgesegnete Vorgehen nicht sehr pragmatisch, sagte Ayoubi weiter. Es sei aufwendig und werde das Problem nicht vollständig lösen. Vertragspartner müssten sich erst mal finden. Zufrieden mit dem Vorgehen des Bundesrats ist der Dachverband der Krankenversicherer, santésuisse. Praktische Lösungen würden damit erleichtert, ist santésuisse-Sprecher Nello Castelli überzeugt. (sda/hesa) Quelle: SF Tagesschau vom 27. Juni 2007 |
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