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Newsdetail

Verträge: So kündigen Sie richtig

(01.09.2006)

Verträge sind einzuhalten. Wer die Leistung nicht mehr will, muss kündigen und die Frist und die Form dazu beachten.

  Mietvertrag: Ihren unbefristeten Mietvertrag müssen Sie immer schrift­lich kündigen. Am besten auch einge­schrieben. Welche Frist Sie dabei zu be­achten haben, entnehmen Sie Ihrem Mietvertrag. Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, müssen auch all diese auf der Kündigung mit unterschreiben. Eine Teilkündigung ist nicht möglich. Achten Sie darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter auf dem Tisch liegt. Auch wenn der Mieter stirbt, endet das Mietverhältnis erst mit einer Kündi­gung durch die Erben.

  Darlehen: Ein Darlehen können Sie auch dann kündigen, wenn Sie im Ver- trag darüber nichts festgehalten haben. Auch ein mündlicher Darlehensvertrag ist gültig. Gerade den Darlehensvertrag sollten Sie aber immer schriftlich ab­schliessen, besonders dann, wenn Sie einem Freund oder einem Bekannten Geld leihen. Bevor Sie nämlich Ihr Geld mit Hilfe des Staates zurückverlangen können, müssen Sie beweisen, dass Sie überhaupt jemandem Geld geliehen ha­ben. Haben Sie keinen Rückzahlungs­termin vereinbart und auch keine Kün­digungsfrist festgelegt, so gilt, dass Dar­lehen innerhalb von sechs Wochen von der ersten Aufforderung (am besten schriftlich) an zurückzuzahlen sind.

  Partnervermittlung: Einen Partner­vermittlungsvertrag können Sie auflö­sen, bevor Sie Ihren Prinzen gefunden haben. Bereuen Sie Ihre Unterschrift unmittelbar nach dem Unterschreiben, so können Sie innerhalb von sieben Ta­gen (ab Zeitpunkt der Unterschrift) ent­schädigungslos zurücktreten. Das kön- nen Sie auch später noch, allerdings darf die Agentur Ihnen den Schaden, der ihr durch Ihre Kündigung entstan­ den ist, in Rechnung stellen, allerdings nur dann, wenn sie einen solchen auch nachweisen kann. Deshalb sollten Sie zur Kontrolle immer eine detaillierte Abrechnung verlangen.

  Fitnessabo: Wer nicht mehr trainie­ren und deshalb sein Fitnessabo kündi­gen möchte, hat es schwerer. Denn Sie sind bis zum Ende der abgemachten Dauer (in der Regel 1 Jahr) an den Ver­trag gebunden. Achten Sie vor Vertrags­abschluss darauf, dass das Center Time­ Stopps gewährt, so könnten Sie Ihr Abo um jene Zeit verlängern, während der Sie zum Beispiel wegen Krankheit, Fe­rien oder Militär nicht trainieren konn­ten. Lesen Sie die entsprechenden Be­dingungen durch. Viele Abos verlän­gern sich nach einem Jahr automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde das Abo nicht rechtzeitig kündigt.  (re) 
 
Quelle: Tagesanzeiger vom 31. August 2006

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