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Alles rund um's Thema Geld & Schulden
Haften die Eltern für die Schulden ihrer unmündigen Kinder? Zahlungsbefehl bereits im Betreibungsregister ersichtlich? Ihre Fragen - Dr. Money's Antworten Abbruch eines Autoleasing's möglich? A. T. möchte wissen: Meine Frau und ich haben uns getrennt und ich muss nun Alimente für sie und unser Kind bezahlen. Dieser Umstand brachte mich immer wieder an die finanziellen Grenzen; ich konnte jedoch immer irgendwie für die laufenden Rechnungen aufkommen. Am meisten zu schaffen macht mir das Leasing von meinem Auto. Da ich momentan nicht mehr darauf angewiesen bin, möchte ich mir diese Ausgabe mit den verbundenen Versicherungskosten sparen. Kann ich aus dem Leasing vorzeitig austreten und das Auto zurückgeben? Dr. Money's Antwort: Im Falle einer Vertragsauflösung vor dem Ablaufdatum wird Ihnen die Differenz zwischen Buch- und Marktwert verrechnet. Für eine genaue Berechnung sollten Sie Ihren Garagisten bzw. die Leasingfirma kontaktieren. Diese Kosten können Sie jedoch vermeiden, in dem Sie einen neuen Leasingnehmer finden, welcher den Vertrag zu denselben Konditionen übernehmen kann. Hören Sie sich um - vielleicht gibt es jemand in Ihrer Familie oder Ihrem Bekanntenkreis, der dazu bereit wäre! Noch besser wäre es, Sie finden gleich einen Käufer für das Auto, welcher die Summe für die restlichen Leasingraten sowie den vereinbarten Restwert des Auto's aufbringt (somit machen Sie den geringsten Verlust). Viel Glück dabei! ↑ nach oben Einsicht und Löschung von Einträgen möglich?C. D. möchte wissen: Ich habe in den letzten 3 Jahren ein paar Betreibungen gehabt, welche ich jeweils sofort bezahlt habe. Als Student war mir Geld und das Management von Geld manchmal nicht so wichtig... Nun habe ich meiner Meinung nach ein paar Einträge. Wo kann ich diese einsehen und löschen lassen? Gibt es eine Firma, die mir das als Dienstleistung anbietet? Ich habe letztes Jahr mein Studium abgeschlossen und verdiene gut und möchte diese mühsamen Einträge loswerden. Dr. Money's Antwort: Um einen Überblick Ihrer vergangenen Betreibungseinträge zu erhalten, können Sie mit einem Identitätsnachweis einen Betreibungsauszug auf dem Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde verlangen; dieser kostet Sie ca. CHF 17.-. Auf diesem sind jedoch "nur" die Betreibungen im jeweiligen Wohnort aufgeführt. Diese werden spätestens nach 5 Jahren nicht mehr ausgewiesen. * Die Praxis liegt bei grösseren Kantonen (z. B. Zürich oder Bern) bei 3 Jahren. Das Löschen der Einträge auf dem Betreibungsauszug ist relativ schwierig. Die einzige Möglichkeit besteht darin, das Gespräch mit Ihren ehemaligen Gläubigern zu suchen und diese dazu zu bringen, Ihre Betreibungen löschen zu lassen. Weitere relevante Einträge bestehen ev. in den Datenbanken der Inkassobüros, welche Ihre ehemaligen Gläubiger beauftragt haben. Um welche Inkassobüros es sich bei Ihnen handelt, ist auf Ihren alten Mahnungen/Zahlungsbefehle ersichtlich. Bei diesen können Sie mit einer Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte eine Selbstauskunft einholen. Das Löschen der Einträge ist nicht empfehlenswert, da bei diesen Datenbanken Ihr gesamtes Zahlungsverhalten festgehalten wird, also auch Ihre Begleichung sämtlicher Betreibungen, welche sich positiv auf Ihre Bonität auswirkt - allfällige Bonitätsprüfungen würden Sie also als kreditwürdig ausweisen. Besteht trotzdem der Wunsch, Ihre Einträge zu löschen, ist dies bei uns unter folgenden Umständen möglich: vermerkten Einträge wurden beglichen * Art. 8a12 aus dem SchKG: 1 Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungs- und der Konkursämter einsehen und sich Auszüge daraus geben lassen. 2 Ein solches Interesse ist insbesondere dann glaubhaft gemacht, wenn das Auskunftsgesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages erfolgt. 3 Die Ämter geben Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn: a. Die Betreibung nichtig ist oder aufgrund einer Beschwerde oder eines Urteils aufgehoben worden ist; b. Der Schuldner mit einer Rückanforderungsklage obsiegt hat; c. Der Gläubiger die Betreibung zurückgezogen hat. 4 Das Einsichtsrecht Dritter erlischt 5 Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Gerichts- und Verwaltungsbehörden können im Interesse eines Verfahrens, das ihnen hängig ist, weiterhin Auszüge verlangen. ↑ nach oben Betreibung einige Jahre nach Ausstellung eines Pfändungsverluschtscheines noch möglich? A. H. möchte wissen: Kann ich auf meinen Pfändungsverlustschein vom Jahr 2001 erneut betrieben werden? Dr. Money's Antwort: Gemäss Art. 149a verjährt die durch den Verlustschein verurkundete Forderung nach 20 Jahren seit Ausstellung des Verlustscheines (gegenüber den Erben des Schuldners verjährt der Verlustschein bereits ein Jahr nach Eröffnung des Erbganges). Sie können die Forderung jederzeit durch Zahlung an das Betreibungsamt, welches den Verlustschein ausgestellt hat, tilgen. Denn - ist der Verlustschein nicht gedeckt, kann der Gläubiger jederzeit eine neue Betreibung beim zuständigen Betreibungsamt einreichen. Nach der Tilgung wird der Eintrag des Verlustscheines in den Registern gelöscht. Die Löschung wird Ihnen auf Verlangen bescheinigt. ↑ nach oben Haften die Eltern für die Schulden ihrer unmündigen Kinder?N. H. möchte wissen: Wahrscheinlich ist bei dir eine der nachfolgenden Möglichkeiten Zahlungsbefehl bereits im Betreibungsregister ersichtlich?C. W. möchte wissen: |



